AGB Rundflüge


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gästeflüge (01.09.2009)

AIR MARINI / MARINI ENTERTAINMENT GMBH
Basis: Flugplatz Taucha, Am Schwarzen Berg 1, 04425 Taucha

1. Allgemeines

Die Leistungen der Marini Entertainment GmbH Leipzig, (nachfolgend Marini genannt) werden ausschließ lich unter Zugrundelegung dieser Bedingungen erbracht.

2. Gutscheine

2.1 MARINI erbringt die Leistung nur an den im Gutschein genannten Fluggast bzw. dem Inhaber des Gutscheines, dem der Gutschein übertragen wurde. Die Überprüfung der Identität bleibt vorbehalten. Gutscheine sind übertragbar.
2.2 Der Gutschein beweist bis zum Nachweis des Gegenteils Abschluss und Inhalt des Beförderungsvertrages.
2.3 Ein Anspruch auf Einlösung besteht nicht, wenn der vom Fluggast vorgelegte Gutschein erheblich beschädigt oder nachträglich abgeändert worden ist, es sei denn, dass dies durch uns oder eine bevollmächtigte Person erfolgt ist.
2.5 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im Gutschein, in diesen Bedingungen oder in anwendbaren Tarifen (die entsprechend den Angaben im Gutschein die Gültigkeitsdauer eines Gutscheins beschränken können), beträgt dessen Gültigkeitsdauer ein Jahr.
2.6 Falls eine Einlösung während der 12 Monate nach Ausstellung nicht möglich war, kann der Gutschein durch kurze Information per Telefon (Telefonnummer auf dem Gutschein) an MARINI bzw. den Gutscheinaussteller verlängert werden. Dieses gilt nur für Gutscheine, die direkt durch MARINI ausgestellt wurden.
2.7 Für die Verlängerung der Gültigkeit von Gutscheinen, welche von Agenturen bzw. Partnerunternehmen von MARINI ausgestellt wurden, gelten die Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ausstellenden Unternehmens. Die Verlängerung ist direkt bei dem ausstellenden Unternehmen zu beantragen.
2.8 Eine Auszahlung des Gutscheines ist nicht möglich.

3. Gutscheinpreise, Steuern, Gebühren und Zuschläge

3.1 Gutscheinpreise beinhalten die im Gutschein vereinbarte Leistung ab dem vereinbarten Abflugort inklusive aller Steuern, Gebühren und Zuschläge.
3.2 Bei nachträglichen änderungen des Leistungsumfanges auf Wunsch des Gutscheininhabers gegenüber der auf dem Gutschein eingetragenen Leistung trägt der Gutscheininhaber bzw. der Fluggast die zusätzlichen Kosten.
3.3 Der Gutscheinpreis muss vor Antritt des Fluges bezahlt sein. Ansonsten erfolgt keine Einlösung.

4. Eintreffen Fluggast

4.1 Der Fluggast ist verpflichtet, sich zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Abflugort zum Einlösen des Gutscheines einzufinden.
4.2 Sofern der Fluggast nicht rechtzeitig zum vereinbarten Zeitpunkt erscheint, verfällt der Gutschein ersatzlos.

5. Beschränkung und Ablehnung der Einlösung des Gutscheines

5.1 MARINI darf die Einlösung des Gutscheines verweigern, wenn
a) diese Maßnahme aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung oder zur Vermeidung eines Verstoßes gegen Vorschriften notwendig ist;
b) das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung des Fluggastes einschließlich der Auswirkungen von Alkoholgenuss oder Drogengebrauch derart ist, dass er sich selbst oder andere einer Gefahr aussetzt;
c) der Fluggast sich auf einem früheren Flug in nicht unerheblichem Maße regelwidrig verhalten hat und Grund zu der Annahme besteht, dass sich solches Verhalten wiederholen kann;
d) der Fluggast eine Sicherheitsprüfung verweigert hat;
e) der Gutschein des Fluggastes nicht bezahlt ist;
f) der Fluggast nicht im Besitz gültiger Personaldokumente ist;
g) der Fluggast unsere Sicherheitsvorschriften nicht einhält;
5.2 Die Beförderung von behinderten Personen, schwangeren Frauen, kranken Personen oder anderen, die besondere Betreuung benötigen, muss vorher angemeldet werden. Fluggä ste, die uns auf die Notwendigkeit besonderer Betreuung bei Kauf des Gutscheins hingewiesen haben und von uns angenommen worden sind, werden von der Einlösung nicht auf Grund ihres Betreuungsbedarfs ausgeschlossen.
5.3 Das Mindestalter zur Einlösung eines Gutscheines beträgt 14 Jahre und setzt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus.
5.4 Tiere sind von der Beförderung ausgeschlossen.

6. Rückgabe von Gutscheinen

6.1 Ergibt sich aufgrund einer nachweislichen medizinischen Indikation keine Möglichkeit einer Einlösung des Gutscheines,kann der Gutschein gegen Zahlung einer Stornogebühr in Höhe von €15,00 zurückgegeben werden. Dieses gilt nur für Gutscheine, die direkt durch MARINI ausgestellt wurden.
6.2. Für die Rückgabe von Gutscheinen, welche von Agenturen bzw. Partnerunternehmen von MARINI ausgestellt wurden, gelten die Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ausstellenden Unternehmens.

7. Verspätungen und Streichungen

7.1 MARINI unternimmt alle Anstrengungen, um Verspätungen und Streichungen zu vermeiden. In Ausübung dieser Anstrengungen und um Streichungen zu vermeiden, kann MARINI die Einlösung des Gutscheines mit einem anderen zur gleichen Kategorie gehörenden Fluggerät durchführen.
7.2 Die Flüge werden ausschließlich unter den Bedingungen VFR/Tag durchgeführt.
7.3 Aus einer getroffenen Terminvereinbarung ergibt sich kein Anspruch auf die Durchführung des Fluges zu diesem Termin.
Die Entscheidung über die Durchführung des vereinbarten Fluges liegt letztendlich beim verantwortlichen Piloten (Wettersituation o.ä.).

8. Verhalten an Bord

8.1 Der Fluggast hat den Anweisungen der Besatzung Folge zu leisten, einschließlich der Anweisungen betreffend Rauchverbote, Alkohol- oder Drogengebrauch.
8.2 MARINI bzw. der verantwortliche Pilot können bei einem Verstoßgegen die Anweisungen den Antritt des Fluges verweigern bzw. die weitere Durchführung des Fluges abbrechen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Ersatz.

9. Schadenshaftung
9.1 Alle Fluggeräte sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen versichert. Darin eingeschlossen sind Sitzplatzunfall- und Passagierhaftpflichtversicherung.
9.2 Für die Haftung für beförderte Personen und Gepäck gelten die §§ 44 ff LuftVG.

10. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden bzw. der Vertrag eine Lücke enthalten,bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Fall einer Lücke.