AGB Rundflüge
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gästeflüge (01.09.2009)
AIR MARINI / MARINI ENTERTAINMENT GMBH
Basis: Flugplatz Taucha, Am Schwarzen Berg 1, 04425 Taucha
1. Allgemeines
Die Leistungen der Marini Entertainment GmbH Leipzig, (nachfolgend Marini genannt) werden ausschließ lich unter Zugrundelegung dieser Bedingungen erbracht.
2. Gutscheine
2.1 MARINI
erbringt die Leistung nur an den im Gutschein genannten Fluggast bzw.
dem Inhaber des Gutscheines, dem der Gutschein übertragen wurde. Die
Überprüfung der Identität bleibt vorbehalten. Gutscheine sind
übertragbar.
2.2 Der Gutschein beweist bis zum Nachweis des Gegenteils Abschluss und Inhalt des Beförderungsvertrages.
2.3 Ein Anspruch auf Einlösung besteht nicht, wenn der vom Fluggast
vorgelegte Gutschein erheblich beschädigt oder nachträglich abgeändert
worden ist, es sei denn, dass dies durch uns oder eine bevollmächtigte
Person erfolgt ist.
2.5 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im
Gutschein, in diesen Bedingungen oder in anwendbaren Tarifen (die
entsprechend den Angaben im Gutschein die Gültigkeitsdauer eines
Gutscheins beschränken können), beträgt dessen Gültigkeitsdauer ein
Jahr.
2.6 Falls eine Einlösung während der 12 Monate nach
Ausstellung nicht möglich war, kann der Gutschein durch kurze
Information per Telefon (Telefonnummer auf dem Gutschein) an MARINI bzw.
den Gutscheinaussteller verlängert werden. Dieses gilt nur für
Gutscheine, die direkt durch MARINI ausgestellt wurden.
2.7 Für die
Verlängerung der Gültigkeit von Gutscheinen, welche von Agenturen bzw.
Partnerunternehmen von MARINI ausgestellt wurden, gelten die Bedingungen
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ausstellenden Unternehmens.
Die Verlängerung ist direkt bei dem ausstellenden Unternehmen zu
beantragen.
2.8 Eine Auszahlung des Gutscheines ist nicht möglich.
3. Gutscheinpreise, Steuern, Gebühren und Zuschläge
3.1
Gutscheinpreise beinhalten die im Gutschein vereinbarte Leistung ab dem
vereinbarten Abflugort inklusive aller Steuern, Gebühren und Zuschläge.
3.2 Bei nachträglichen änderungen des Leistungsumfanges auf Wunsch des
Gutscheininhabers gegenüber der auf dem Gutschein eingetragenen Leistung
trägt der Gutscheininhaber bzw. der Fluggast die zusätzlichen Kosten.
3.3 Der Gutscheinpreis muss vor Antritt des Fluges bezahlt sein. Ansonsten erfolgt keine Einlösung.
4. Eintreffen Fluggast
4.1
Der Fluggast ist verpflichtet, sich zum vereinbarten Zeitpunkt am
vereinbarten Abflugort zum Einlösen des Gutscheines einzufinden.
4.2 Sofern der Fluggast nicht rechtzeitig zum vereinbarten Zeitpunkt erscheint, verfällt der Gutschein ersatzlos.
5. Beschränkung und Ablehnung der Einlösung des Gutscheines
5.1 MARINI darf die Einlösung des Gutscheines verweigern, wenn
a) diese Maßnahme aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung oder zur Vermeidung eines Verstoßes gegen Vorschriften notwendig ist;
b) das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche
Verfassung des Fluggastes einschließlich der Auswirkungen von
Alkoholgenuss oder Drogengebrauch derart ist, dass er sich selbst oder
andere einer Gefahr aussetzt;
c) der Fluggast sich auf einem
früheren Flug in nicht unerheblichem Maße regelwidrig verhalten hat und
Grund zu der Annahme besteht, dass sich solches Verhalten wiederholen
kann;
d) der Fluggast eine Sicherheitsprüfung verweigert hat;
e) der Gutschein des Fluggastes nicht bezahlt ist;
f) der Fluggast nicht im Besitz gültiger Personaldokumente ist;
g) der Fluggast unsere Sicherheitsvorschriften nicht einhält;
5.2 Die Beförderung von behinderten Personen, schwangeren Frauen,
kranken Personen oder anderen, die besondere Betreuung benötigen, muss
vorher angemeldet werden. Fluggä ste, die uns auf die Notwendigkeit
besonderer Betreuung bei Kauf des Gutscheins hingewiesen haben und von
uns angenommen worden sind, werden von der Einlösung nicht auf Grund
ihres Betreuungsbedarfs ausgeschlossen.
5.3 Das Mindestalter zur
Einlösung eines Gutscheines beträgt 14 Jahre und setzt das
Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus.
5.4 Tiere sind von der Beförderung ausgeschlossen.
6. Rückgabe von Gutscheinen
6.1
Ergibt sich aufgrund einer nachweislichen medizinischen Indikation
keine Möglichkeit einer Einlösung des Gutscheines,kann der Gutschein
gegen Zahlung einer Stornogebühr in Höhe von €15,00 zurückgegeben
werden. Dieses gilt nur für Gutscheine, die direkt durch MARINI
ausgestellt wurden.
6.2. Für die Rückgabe von Gutscheinen, welche von
Agenturen bzw. Partnerunternehmen von MARINI ausgestellt wurden, gelten
die Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
ausstellenden Unternehmens.
7. Verspätungen und Streichungen
7.1
MARINI unternimmt alle Anstrengungen, um Verspätungen und Streichungen
zu vermeiden. In Ausübung dieser Anstrengungen und um Streichungen zu
vermeiden, kann MARINI die Einlösung des Gutscheines mit einem anderen
zur gleichen Kategorie gehörenden Fluggerät durchführen.
7.2 Die Flüge werden ausschließlich unter den Bedingungen VFR/Tag durchgeführt.
7.3 Aus einer getroffenen Terminvereinbarung ergibt sich kein Anspruch auf die Durchführung des Fluges zu diesem Termin.
Die Entscheidung über die Durchführung des vereinbarten Fluges liegt
letztendlich beim verantwortlichen Piloten (Wettersituation o.ä.).
8. Verhalten an Bord
8.1
Der Fluggast hat den Anweisungen der Besatzung Folge zu leisten,
einschließlich der Anweisungen betreffend Rauchverbote, Alkohol- oder
Drogengebrauch.
8.2 MARINI bzw. der verantwortliche Pilot können bei
einem Verstoßgegen die Anweisungen den Antritt des Fluges verweigern
bzw. die weitere Durchführung des Fluges abbrechen. In diesem Fall
besteht kein Anspruch auf Ersatz.
9. Schadenshaftung
9.1 Alle
Fluggeräte sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen versichert.
Darin eingeschlossen sind Sitzplatzunfall- und
Passagierhaftpflichtversicherung.
9.2 Für die Haftung für beförderte Personen und Gepäck gelten die §§ 44 ff LuftVG.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden bzw. der Vertrag eine Lücke enthalten,bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Fall einer Lücke.